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Der für den Rohverzehr bestimmte Fisch wurde gemäß den Anforderungen der EG-Verordnung 853/2004, Anhang III, Abschnitt VII, Kapitel 3°, Buchstabe D, Punkt 31 einer vorbeugenden Regenerierungsbehandlung unterzogen.
Die mit einem Sternchen gekennzeichneten Produkte werden von uns gemäß EG-Verordnung 853/2004 bei weniger als 20° für 24 Stunden eingefroren oder schockgekühlt.